Brand­schutz­bedarfs­plan

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sieht in § 3 vor: „Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.“

Ein Brandschutzbedarfsplan enthält mitunter eine Risikoanalyse, die allgemeine und besondere Gefahren und Risiken bewertet. Darauf aufbauend legt die Gemeinde eine Qualität fest, die von ihrer Feuerwehr zu erbringen ist. Hierzu gehört die Ermittlung des erforderlichen Personals und Materials sowie eine Darstellung festgestellter Defizite durch den Bedarfsplaners und das anschließende Anpassen der Defizite und das Festlegen von Schutzziele durch Personal und Material.

Somit stellt ein Brandschutzbedarfsplan eine wichtigste (Planungs-) Grundlage für die Sicherheit eine Kommune dar. Dasselbe gilt für die Fortschreibung einer Bedarfsplanung. Durch die Fortschreibung kann der Anspruch von Sicherheit für die Bevölkerung aufrechterhalten und angepasst werden.

Impuls erstellt Brandschutzbedarfspläne und setzt so auf den Baustein von Sicherheit für Ihre Bevölkerung. Wissenschaftliche Planungsmethoden sowie die Fachexpertise von qualifizierten Mitarbeitern gewährleisten so die Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen.

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